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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1  Allgemeine Regelungen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Well Williams ein Raum geschaffen werden soll, in dem der Vertragspartner sich als Teil der Gemeinschaft selbst verwirklichen und sein kann. Wertschätzung, Respekt und Verständnis für die anderen Kursteilnehmer:innen sind uns wichtig sowie ein ehrlicher, offener und positiver Umgang. Wenn der Vertragspartner den Gruppenunterricht stört oder belastest, kannst der Vertragspartner vom Unterricht ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall gilt die gebuchte Stunde als genutzt. Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, sich an die aus- hängende Hausordnung zu halten. Innerhalb der Kursräume ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner, der das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben hat, und Well Williams für alle Kurse, Workshops, Holiday Programs, Veranstaltungen oder sonstigen Dienstleistungen von Well Williams.

 

§ 3 Vertragsschluss

Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars kommt es zum Vertragsschluss zwischen Well Williams und dem Vertragspartner. Der Vertragspartner wählt auf dem Anmeldeformular die Art der Mitgliedschaft, die Teilnahme an Workshops, Holiday Programs oder anderen Veranstaltungen (siehe §6 zur Regelung in den Hamburger Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen) und die Vertragslaufzeit bzw. das Datum der Veranstaltung. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Gebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse, Workshops oder Holiday Programs berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Diese/r wird durch ihre/seine Unterschrift Vertragspartner von Well Williams.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Workshops und Holiday Programs: Bei Teilnahme an einem Workshop oder Holiday Program wird die Möglichkeit gegeben, die Gebühr zu überweisen, in bar oder per Karte zu bezahlen.

Monatsbeiträge:
Die Bearbeitungsgebühr sowie der erste (ggfs. anteilige) Monatsbeitrag werden mit Vertragsunterzeichnung fällig und durch Well Williams per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Bei Nutzung der SEPA-Lastschrift bekommt der Vertragspartner vor dem 1. SEPA-Basislastschrifteinzug eine E-Mail mit der Mandatsreferenz. Die monatlichen Kursgebühren werden jeweils zum 1. eines Monats fällig und zum 1. Bankarbeitstag per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Wird die Lastschrift aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hast, nicht eingelöst, ist Well Williams berechtigt, dem Vertragspartner die damit verbundenen Rücklastschriftgebühren der Bank plus 20,00 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.    
Bei Zahlungsverzug steht Well Williams das Recht zu, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beiträge vom weitern Unterricht auszuschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug darf Well Williams für jede schriftliche Mahnung 5,00 € pauschalierter Mahnkosten berechnen. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühren. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

 

§ 5 Preise

Einzelstunden: Die Preise für Einzelstunden für Erwachsene und Jugendliche sind inklusive MwSt. und GEMA Gebühren.

Monatsverträge:
Der Vertragspartner wählt auf dem Anmeldeformular die Anzahl der Kursteilnahmen und die Vertragslaufzeit. Der entsprechende Monatsbeitrag ist dem Anmeldeformular zu entnehmen und versteht sich pro Person exklusive. MwSt. und GEMA Gebühren. Einmalig bei Vertragsabschluss ist die auf dem Anmeldeformular angegebene Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.

 

Workshops und Holiday Programs:
Der Vertragspartner wählt auf dem Anmeldeformular die entsprechende Veranstaltung aus und der entsprechende Preis ist dem Formular zu entnehmen  und versteht sich pro Person exklusive. MwSt. und GEMA Gebühren.


Well Williams ist berechtigt, die monatlichen Beiträge anzupassen.
Im Falle einer Preiserhöhung ist der Vertragspartner berechtigt den Vertrag bis zum 20. des Monats zu kündigen in welchem die Beitragsanpassung bekannt gegeben wird. Beitragsanpassungen werden von Well Williams bis zum 5. eines Monats per Aushang im Studio und per E-Mail bekannt gegeben. Hierfür ist die Angabe einer gültigen E-Mailadresse erforderlich.

 

§ 6 Versäumte Stunden, Krankheitsfall, Teilnahmebedingungen, Ferien und Feiertage

Sollte der Vertragspartner gebuchte Stunden versäumen, können diese nur nach Absprache und mit Zustimmung von  Well Williams nachgeholt werden, wenn sie mindestens 24 Stunden vorher per email abgesagt wurden. Ein Anspruch des Vertragspartners hierauf besteht nicht. Gebuchte Workshops oder Holiday Programs können maximal 7 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden, andernfalls muss der volle Betrag entrichtet werden.
Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt dauerhaft, d.h. für mindestens einen Monat am Tanzkurs nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines Well Williams vorgelegten ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit Well Williams in Kursen mit ausreichend freien Kapazitäten nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt in keinem Falle. Well Williams weist ausdrücklich darauf hin, dass geschäftliche oder private Termine etc. nicht als zwingender Grund anerkannt werden und die Kurs- oder Teilnahmegebühren weiter zu zahlen sind. Sofern der Vertragspartner sich unbillig verhält (z. B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann Well Williams den Vertragspartner ohne Anspruch auf Rückerstattung von Kurs- oder Teilnahmegebühren vom weiteren Unterricht ausschließen. Während der Schulferien in Hamburg, an gesetzlichen Feiertagen sowie an Workshoptagen oder Holiday Programs findet in der Regel eingeschränkter/bzw. kein Unterricht statt. Die Termine des Unterrichtsausfall werden in der Regel 4 Wochen vorab per email und Aushang angekündigt. An Brückentagen entscheidet  Well Williams anhand der Teilnehmerzahlen, ob Unterricht stattfindet oder nicht. In dieser unterrichtsfreien Zeit sind die monatlichen Kursgebühren weiter zu entrichten. Eine Rückzahlung des Honorars von Mitgliedsbeiträgen ist ausgeschlossen. Well Williams hat jederzeit das Recht, Kurse nicht stattfinden zu lassen. Die Teilnahmeberechtigung an Kursen bleiben gemäß ihrer Gültigkeit vorhanden, wenn der Kurs nicht stattfindet. Fällt der Unterricht länger als 2 Wochen aus und es gibt keine Möglichkeit, Stunden innerhalb der Gültigkeit wahrzunehmen, hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu pausieren. Well Williams ist berechtigt die Benutzungs- und Öffnungszeiten jederzeit neu festzulegen. Das Kursprogramm wird von Well Williams festgelegt und kann geändert werden. Für den Fall eines durch Well Williams zu verantwortenden Ausfall des Unterrichts wird der Kurs dem Kundenkonto 30 Tage lang gutgeschrieben und kann in einem anderen ausgewählten Kurs (nur solange der Vertrag gültig ist) nachgeholt werden. Aus organisatorischen Gründen und aus Gründen höherer Gewalt ist  Well Williams berechtigt, kurzfristig Kurse zusammenzulegen, abzubrechen oder in andere Räume zu verlegen. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Tanzlehrer oder Trainer erworben. Die Teilnehmerzahl wird nach Größe des Raumes bestimmt und liegt im Ermessen der Trainer.

 

§ 7 Vertragslaufzeit

§ 7.1

Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats. Vorher kann mit einer sogenannten früheren Nutzung der Unterricht besucht werden und wird anteilig in Rechnung gestellt. Sofern der Vertrag nicht am 1. eines Monats beginnt, wird die Laufzeit ab dem 1. des Folgemonats nach Vertragsbeginn berechnet. Der Vertragspartner wählt auf dem Anmeldeformular eine Vertragslaufzeit von drei, sechs oder zwölf Monaten. Durch die Vertragsunterschrift stimmt der Vertragspartner zu, den Monatsbeitrag des gewählten Vertrages alle Monate für jede Verlängerungsperiode zu zahlen. Der Vertrag verlängert sich automatisch alle 3 Monate, bis er gekündigt wird.    

§ 7.2

Das beidseitige Recht auf außerordentlich Kündigung des Mitgliedsvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung beider Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

 

§ 7.3

Im Fall einer durch den Vertragspartner schuldhaft veranlassten außerordentliche Kündigung seitens Well Williams, hat Well Williams Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50% der gesamten Monatsbeiträge, die für die Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen gewesen wären, sofern der Vertrag nicht gekündigt worden wäre. Dem Vertragspartner steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerem Umfang als dem pauschalisierten Schaden entstanden ist.

Im letzteren Fall ist nur der nachgewiesene Schaden zu erstatten.

 

§ 8 Haftung
Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen von Well Williams geschieht auf eigene Gefahr.

Well Williams schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners- insbesondere für den Verlust von Gegenständen- mit Ausnahme der nachfolgenden Regelung aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese Schäden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch das Team von Well Williams beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten von Well Williams, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte, beruhen.

 

§ 9 Datenschutz (weitere Informationen unter www.wellwilliams.com/impressum), Urheberrecht und Bildaufnahmen
Choreografien, Schrittsätze oder andere geistige Schöpfungen von unseren Trainer:innen genießen Urheberrechtsschutz. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Well Williams erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die es unmittelbar von dem Vertragspartner oder über durch Nutzung der Einrichtungen oder Veranstaltungsorte durch den Vertragspartner erhält.
Well Williams nutzt diese Informationen über den Vertragspartner, um  die Kundenbeziehung zu gestalten und um andere eigene Produkte und Services anzubieten. Datenzugang haben nur Well Williams und beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Im Rahmen der Abhaltung von Unterrichtseinheiten kann Well Williams Fotos und Videos fertigen. Diese Fotos und Videos werden genutzt, um Well Williams in den Medien (Website, Social-Media, Print) zu bewerben. Es ist demnach möglich, dass der Vertragspartner auf Fotos oder in Videos abgebildet wird und diese veröffentlicht werden. Der Name wird dabei nicht dargestellt, sodass ein direkter Bezug zur dem Vertragspartner nicht möglich ist. Der Vertragspartner und Besucher:innen dürfen eigene Bildaufnahmen nur nach Absprache anfertigen.

Der Vertragspartner willigt ein, dass zum vorgenannten Zweck Fotos und Videos, auf denen der Vertragspartner zu sehen ist, ins Internet oder Social Media gestellt und in gedruckte Werbematerialien aufgenommen werden. Der Vertragspartner ist sich darüber im Klaren, dass Fotos und Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass er für die hier bezeichnete Veröffentlichung der angefertigten Foto- oder Videoaufnahmen keinerlei Entgelt beanspruchen kann.
    
Diese Einwilligung ist freiwillig. Der Vertragspartner kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass dem Vertragspartner deswegen Nachteile zu erwachsen. Der Vertragspartner kann diese Einwilligung zudem jederzeit in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Fotos, auf denen ausschließlich der Vertragspartner abgebildet bist, werden dann entfernt, sofern es Well Williams möglich ist. Der Vertragspartner wird darüber informiert, wenn Film-/ oder Fotoaufnahmen angefertigt werden sollen. In diesem Fall kann der Vertragspartner unabhängig von diesem Vertrag das Einverständnis ablehnen.

 

§ 10 Weitergabe an Dritte

Aus urheberrechtlichen Gründen sowie aus Rücksicht der Privatsphäre unserer Teilnehmer:innen ist das Fotografieren, Filmen, Mitschneiden auf Band sowie andere Formen der Mitschrift in unseren Räumen nicht gestattet. Die Namen und Bezeichnungen der Lehrinhalte sowie alle vom  Well Williams zur Verfügung gestellten Materialien, Bilder, Videos und Lehrinhalte richten sich an Endverbraucher und dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Well Williams behält sich alle Rechte an den Lehrinhalten, Namen, Bezeichnungen, Materialien, Techniken, Videos und Choreographien vor. Keines dieser Rechte, insbesondere keine im Kurs erlernten Choreographien oder Teile daraus, darf ohne schriftliche Genehmigung durch Well Williams auf keiner Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Kursteilnahme. Jede Weitergabe an Dritte und jede eigene oder fremde gewerbliche Nutzung ist unzulässig. §10 bleibt auch nach Vertragsende aufrecht.

 

§ 11 Gesundheit

Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Anmeldung, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Bedenken gegen einer Kurs-, Workshop- oder Holiday Program Teilnahme des Well Williams bestehen. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass das Training im  Well Williams aus tänzerischen Elementen besteht, welche über die üblichen Gefahren eines regulären Fitnessprogramms hinausgehen. Der Vertragspartner hat das Well Williams über etwaige körperliche Einschränkungen vor Kursbeginn in Kenntnis zu setzen. Bei Verletzungen oder Vorerkrankungen des aktiven oder passiven Bewegungsapparates ist der Vertragspartner verpflichtet, vorher einen Arzt zu konsultieren und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzuweisen.

 

§ 12 Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit Betreten der Räume, Kurs- und Veranstaltungsorte von Well Williams sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.

 

§ 13 Widerrufsrecht

Ab Vertragsabschluss besteht ein 14tägiges schriftliches Widerrufsrecht. Es gilt zu beachten, dass mit Nutzung der Leistung bzw. Kursteilnahme  das Widerrufsrecht erlischt.

 

§ 14 Schlussbestimmmung

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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